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Amtssprache, offizielle Sprache eines Staates. Als Amtssprache wird die Sprache bezeichnet, in der laut Gesetz sämtliche rechtlich relevanten Texte verfasst werden müssen. Zu den rechtlich relevanten Texten zählen die Gesetze, daneben aber auch sämtliche Texte aus dem Bereich des materiellen, formellen, privaten oder öffentlichen Rechts wie z. B Verwaltungsanordnungen oder auch private Verträge. In Deutschland ist die Amtssprache Deutsch. Einige Länder besitzen mehrere Amtssprachen, so z. B. die Schweiz, in der Deutsch, Französisch und Italienisch als Amtssprachen gültig sind. Am Beispiel der Schweiz wird der Unterschied zwischen Amts- und Verkehrssprache deutlich: Obwohl sich ein Teil der Schweizer Bürger des Rätoromanischen (siehe Rätoromanische Sprachen) als Verkehrssprache bedient, ist diese Sprache dennoch nicht als Amtssprache zugelassen. Es gibt keinen Staat, der nicht wenigstens eine Amtssprache festgelegt hat.