Suchansicht Angestellter

Wenn Sie nach einem bestimmten Wort, Namen bzw. Thema in diesem Artikel suchen möchten, wählen Sie in Ihrem Browser die entsprechende Option für Suche innerhalb der Seite. Im Internet Explorer finden Sie diese Option im Menü Bearbeiten.

Bei der Suche wird genau das Wort bzw. die Phrase berücksichtigt, das (die) Sie eingegeben haben. Sollte die Suche keine Ergebnisse zeitigen, versuchen Sie, nach einem Schlüsselwort in Ihrem Thema zu suchen bzw. die Schreibung des betreffenden Wortes oder Namens zu überprüfen.

Angestellter

Angestellter, ein Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst oder in der privaten Wirtschaft, der von seinem Arbeitgeber wirtschaftlich abhängig ist. Die Bandbreite der Berufe mit Angestelltenstatus reicht vom Pförtner eines Betriebs bis hin zum Vorstandsvorsitzenden eines Konzerns. Wie bei den Arbeitern gibt es auch im Angestelltenbereich un- und angelernte Tätigkeiten. Je nach Berufsausbildung gibt es technische, kaufmännische und wissenschaftliche Angestellte. Im Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht sowie bei der gewerkschaftlichen Interessenvertretung wird zwischen Angestellten und Arbeitern unterschieden. Der Angestellte bezieht ein festgelegtes monatliches Gehalt. Herausgebildet hat sich der Angestellte aus der breiten Schicht von Beschäftigten, die im Zuge der Industrialisierung neben die Arbeiterschaft getreten ist und sich hauptberuflich um technische und organisatorische Fragen, um die Verwaltung und Betriebsleitung zu kümmern hatte oder für die Abwicklung der Handelsbeziehungen zuständig war. Neben den einfachen Angestellten gibt es die leitenden Angestellten, deren Tätigkeit tendenziell unternehmerischen Charakter hat (Abteilungsleiter, Ressortleiter, Betriebsleiter, Manager etc.). Aufgrund ihrer hervorgehobenen Position hat für sie das Betriebsverfassungsgesetz keine Gültigkeit; so haben sie auch kein aktives oder passives Wahlrecht zum Betriebsrat und genießen keinen den übrigen Angestellten vergleichbaren Kündigungsschutz.