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Beleidigung, vorsätzlicher Angriff auf die Ehre eines anderen, durch den Geringschätzung oder Missachtung ausgedrückt wird. Dies kann durch Wort und Schrift oder durch Tätlichkeiten geschehen. Opfer einer ehrverletzenden Beleidigung können auch Organisationen sein, wie z. B. Vereine und Gewerkschaften. Das Strafgesetzbuch (StGB, §§ 185 ff.) kennt die einfache Beleidigung (Kundgabe ehrverletzender Werturteile), die üble Nachrede (Behaupten oder Verbreiten ehrenrühriger, nicht erweislich wahrer Tatsachen) und die Verleumdung (Behaupten oder Verbreiten ehrenrühriger, unwahrer Tatsachen wider besseres Wissen). Alle diese Delikte werden mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet. Die Beleidigung wird nur auf Antrag des Betroffenen verfolgt. Das österreichische StGB kennt bei Beleidigung ebenfalls die Geld- oder Freiheitsstrafe, ebenso das schweizerische StGB.