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Bundesfinanzhof (BFH), oberstes Finanzgericht der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in München.
Der Bundesfinanzhof ist in erster Linie eine reine Revisionsinstanz gegenüber den erstinstanzlichen Urteilen der Finanzgerichte. Er kann angerufen werden, wenn die Finanzgerichte die Revision zugelassen haben, der Bundesfinanzhof eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung akzeptiert hat oder wenn erhebliche Verfahrensmängel gerügt werden können. Die Frist zur Einlegung der Revision beträgt einen Monat. Der Bundesfinanzhof ist zuständig für alle Steuerstreitigkeiten, soweit diese der Gesetzgebung des Bundes unterliegen, für Klagen gegen Verwaltungsakte durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden und für berufsrechtliche Streitigkeiten der Steuerberater. Außerdem fallen Streitfragen über Maßnahmen der Finanzbehörden zur Durchsetzung von Warenimport- und Warenexportbeschränkungen unter seine Regie. Ausgenommen sind jedoch alle Steuerstrafsachen. Der Bundesfinanzhof gliedert sich in fünf Senate, die in mündlicher Verhandlung mit fünf, sonst mit drei Berufsrichtern entscheiden. Der Große Senat des BFH besteht aus dem Präsidenten des Bundesfinanzhofes und sechs weiteren Richtern und entscheidet in allen Fällen, bei denen ein Senat in seiner Rechtsprechung von einem anderen abweichen will. Darüber hinaus ist jeder Senat berechtigt, in grundsätzlichen Rechtsfragen den Großen Senat anzurufen, wenn es die Rechtsfortbildung erforderlich macht oder die Einheitlichkeit der Rechtsprechung gefährdet erscheint. Vor dem Bundesfinanzhof muss sich jede beteiligte Partei vertreten lassen.