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Deutscher Gewerkschaftsbund
1. Einleitung

Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Dachverband für acht deutsche Einzelgewerkschaften mit Sitz in Düsseldorf. Er fördert die Zusammenarbeit der Mitgliedsgewerkschaften und vertritt ihre gemeinsamen Interessen.

2. Neubeginn 1949

Nachdem die Nationalsozialisten 1933 den Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbund (ADGB) zerschlagen hatten, wurden nach dem 2. Weltkrieg in den drei westlichen Besatzungszonen Gewerkschaften zunächst auf lokaler und regionaler Ebene wieder aufgebaut. Erst nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland schlossen sich auf dem Gründungskongress vom 12. bis 14. Oktober 1949 in München 16 bundesweit organisierte Einzelgewerkschaften, in denen sich rund 4,3 Millionen Mitglieder organisiert hatten, zum DGB zusammen. Zum ersten Vorsitzenden wurde Hans Böckler gewählt.

Die 16 Gründungsgewerkschaften waren: Industriegewerkschaft (IG) Bau - Steine - Erden (IG BSE), IG Chemie - Papier - Keramik (IG CPK), IG Bergbau und Energie (IGBE), IG Druck und Papier (IG DruPa), Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands (GdED), Gewerkschaft Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft (GGLF), Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen (HBV), Gewerkschaft Holz und Kunststoff (GHK), Gewerkschaft Kunst, Gewerkschaft Leder, IG Metall (IGM), Gewerkschaft Nahrung - Genuss - Gaststätten (NGG), Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transporte, Verkehr (ÖTV), Deutsche Postgewerkschaft (DPG), Gewerkschaft Textil - Bekleidung (GTB).

3. Organisation
1. Prinzipien

Mit ihrer Neugründung nach dem 2. Weltkrieg zogen die Gewerkschaften Konsequenzen aus den Erfahrungen in der Weimarer Republik, in der eine wirksame Interessenvertretung der Arbeitnehmer häufig dadurch behindert war, dass berufsständische Organisationen sowie konfessionelle und politische Richtungsgewerkschaften im gleichen Betrieb miteinander konkurrierten. Die DGB-Gewerkschaften ließen sich daher von Grundprinzipien leiten, die eine wirksame Interessenvertretung und demokratische Strukturen gewährleisten sollten:

Trotz des weit gefassten Organisationsanspruchs gelang es nicht, alle gewerkschaftlichen Gruppierungen unter dem Dach des DGB zu vereinen. Die Deutsche Angestellen-Gewerkschaft (DAG) verfolgte weiterhin – bis zur Schaffung der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di im Jahr 2001 – einen berufsständischen Kurs. Die Nähe der DGB-Gewerkschaften zur SPD führte 1955 zur Gründung der Christlichen Gewerkschaftsbewegung Deutschlands, die sich 1959 in Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands umbenannte (CGB).

2. Aufbau

Der DGB ist demokratisch von unten nach oben aufgebaut. Die Delegierten der Mitgliedsgewerkschaften wählen auf den unterschiedlichen Ebenen – Kreisen, Landesbezirken und Bundesebene – die Vorstände. Oberstes Organ ist der Bundeskongress, zu dem sich alle vier Jahre Delegierte aller Mitgliedsgewerkschaften versammeln, um die strategischen Entscheidungen für die nächsten Jahre zu treffen und den fünfköpfigen hauptamtlichen Geschäftsführenden Bundesvorstand zu wählen. Er bildet, gemeinsam mit den Vorsitzenden der Einzelgewerkschaften, den DGB-Bundesvorstand. Zwischen den Bundeskongressen trifft der Bundesausschuss einmal im Jahr zentrale Entscheidungen. Ihm gehören neben Delegierten der Gewerkschaften auch die Mitglieder des Bundesvorstandes und die Vorsitzenden der DGB-Landesbezirke an.

4. Aufgaben und Programmatik

Als soziale Bewegung beanspruchen die Gewerkschaften und insbesondere der DGB als Gesamtvertretung nach der 1949 verabschiedeten Satzung die „Vertretung der gemeinsamen Interessen auf allen Gebieten, besonders der Wirtschafts-, Sozial- und Kulturpolitik”. Dies schließt ein, dass sich der DGB für politische Verhältnisse engagiert, die eine wirkungsvolle Interessenvertretung für die Arbeitnehmer erst ermöglichen: Sicherung und Ausbau des demokratischen Rechtsstaats, Völkerverständigung, Frieden und Freiheit.

Die Verantwortung für die Ausgestaltung der Tarifpolitik verbleibt bei den selbständig gebliebenen Mitgliedsgewerkschaften.

1. Grundsatzprogramme

Seit 1949 gab sich der DGB auf Delegiertenkongressen insgesamt vier Grundsatzprogramme (GP), in denen er die gewerkschaftlichen Fernziele festhielt. In ihnen spiegelt sich die programmatische Entwicklung des DGB von einer Politik der sozialistisch geprägten gesellschaftlichen Umgestaltung zur systemkonformen Mitgestaltung:

2. Aktionsprogramme

In Aktionsprogrammen ergänzte der DGB die Grundsatzprogramme durch Nahziele, um entsprechend der jeweiligen wirtschaftlichen Situation Verbesserungen der Arbeitsbedingungen der abhängig Beschäftigten einfordern zu können. Schwerpunkte der bisher insgesamt sechs Aktionsprogramme waren:

5. Soziale und politische Aktivitäten
1. Nähe zur Sozialdemokratie

Mit seinen Bemühungen, im Arbeitnehmerinteresse Einfluss auf die wirtschafts- und gesellschaftspolitische Entwicklung in der Bundesrepublik zu nehmen und auf den Ausbau des Sozialstaats und die Demokratisierung von Wirtschaft und Verwaltung zu drängen, unterstützte der DGB in der Regel den Kurs der SPD. Mit ihr besteht eine weitgehende ideologische Übereinstimmung sowie eine personelle Verflechtung in der Mitgliederschaft und im Funktionärskörper; beides leitet sich aus der Tradition der Arbeiterbewegung her. In Zeiten sozialdemokratischer Regierungsverantwortung kam es jedoch auch zu deutlichen Differenzen.

2. Erfolge und Probleme

Über mehrere Schwerpunktforderungen des DGB kam es in der Geschichte der Bundesrepublik zu heftigen Auseinandersetzungen mit den Arbeitgeberverbänden und der Bundesregierung. Dabei konnte die deutsche Gewerkschaftsbewegung wesentliche Programmpunkte durchsetzen: 1951 gelang es dem DGB und der IG Metall, in der Montanmitbestimmung die paritätische Vertretung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat durchzusetzen. Beim Betriebsverfassungsgesetz 1952, beim Personalvertretungsgesetz 1955 und beim Mitbestimmungsgesetz 1976 ließ sich dieser Erfolg jedoch nicht wiederholen. 1957 verabschiedete der Deutsche Bundestag nach viermonatigem Arbeitskampf, den die IG Metall im Jahr zuvor geführt hatte, das Gesetz über die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, mit dem Arbeiter und Angestellte annähernd gleichgestellt wurden (1970 wurden sie vollständig gleichgestellt). 1960 begann die stufenweise Einführung der 40-Stunden-Woche. 1967 wurde der DGB im Rahmen der Konzertierten Aktion der Großen Koalition erstmals an der gesamtwirtschaftlichen Planung beteiligt. Bei der Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes 1972 konnte die Position des Betriebsrats durch Erweiterung seiner Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte gestärkt werden. Mit der Einführung eines Vorruhestandsgeldes (1984), von Erziehungsgeld und -urlaub (1985) sowie der Pflegeversicherung (1995) kam die christlich-liberale Koalition unter Bundeskanzler Helmut Kohl wichtigen sozialpolitischen Forderungen der Gewerkschaften teilweise entgegen.

Im Gefolge der zunehmenden Arbeitslosigkeit, die auch eine erhebliche Schwächung der gewerkschaftlichen Vertretungsmacht in den Betrieben mit sich brachte, mussten die Gewerkschaften seit Mitte der neunziger Jahre zahlreiche gesetzliche Maßnahmen hinnehmen, die zum Abbau sozialer Errungenschaften führten. 1996 vereinbarten Gewerkschaften, Arbeitgeber und Bundesregierung ein „Bündnis für Arbeit”, das jedoch auch während der ersten Hälfte der Kanzlerschaft des Sozialdemokraten Gerhard Schröder ohne nachhaltige Ergebnisse geblieben ist.

3. Politische Stellungnahmen

Aufgrund seines allgemeinpolitischen Anspruchs nahm der DGB auf die politische Entwicklung in der Bundesrepublik mit Stellungnahmen und Aktivitäten und (indirekten) Wahlempfehlungen Einfluss, häufig im Sinn der SPD. So wandte er sich Anfang der fünfziger Jahre entschieden gegen die Wiederbewaffnung Westdeutschlands und seine Einbindung in das westliche Bündnissystem. Im Konflikt über die Ausrüstung der NATO mit Atomwaffen, die auf dem Gebiet der Bundesrepublik stationiert werden konnten, beteiligte er sich seit 1958 an der Kampagne „Kampf dem Atomtod” und weiteren Aktionen der Friedensbewegung. Er beteiligte sich auch an Protesten gegen die Verabschiedung der Notstandsgesetze 1968 und die Stationierung von atomaren Mittelstreckenraketen gemäß dem NATO-Doppelbeschluss von 1979.

6. Mitgliederentwicklung und Zusammenschlüsse
1. Sinkende Mitgliederzahlen

Bis 1990 wuchsen die westdeutschen DGB-Gewerkschaften auf 7,9 Millionen Mitglieder an. 1991 erreichte der DGB durch den Zuwachs aus den neuen ostdeutschen Bundesländern mit 11,8 Millionen Gewerkschaftern den höchsten Mitgliedsstand seiner Geschichte. Der Organisationsgrad betrug 1991 36,1 Prozent der abhängigen Erwerbspersonen.

Als Folge der Sanierungspolitik in Ostdeutschland, die mit hohen Arbeitslosenzahlen verbunden war, und aufgrund von Rationalisierungs- und Umstrukturierungsprozessen in der Wirtschaft sanken die Mitgliederzahlen in den neunziger Jahren dramatisch – bis 1999 um ein knappes Drittel auf acht Millionen, und Ende 2006 waren nur noch etwa 6,6 Millionen Arbeitnehmer in den DGB-Gewerkschaften organisiert. Eine wichtige Rolle spielte bei dem Mitgliederrückgang auch die technischen Revolution durch die Datenverarbeitung, die das Aufkommen neuer Tätigkeitsfelder und neuer Organisationsformen der betrieblichen Arbeit begünstigte (z. B. Heimarbeit, Teilzeitarbeit). In den „Zukunftsbranchen” ließen sich immer weniger Arbeitnehmer vom Sinn einer gewerkschaftlichen Interessenvertretung überzeugen, und die Unternehmen standen einer gewerkschaftlichen Organisierung ihrer Angestellten eher ablehnend gegenüber.

2. Konzentration der Interessenvertretung

Die Zahl der Mitgliedsgewerkschaften des DGB blieb lange Zeit konstant. 1978 gliederte sich die Gewerkschaft der Polizei (GdP) dem DGB als 17. Einzelgewerkschaft an. 1985 fusionierte die IG Druck und Papier mit der Gewerkschaft Kunst zur IG Medien. Unter dem Druck sinkender Mitgliederzahlen setzte Mitte der neunziger Jahre ein Fusionsprozess unter den Gewerkschaften ein: 1996 verschmolzen die IG BSE und die GGLF zur IG Bauen - Agrar - Umwelt, 1997 die IG BE, die IG CPK und die Gewerkschaft Leder zur IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE). Die Gewerkschaften Textil und Bekleidung sowie Holz und Kunststoff schlossen sich der IG Metall an.

Im März 2001 fusionierten vier Einzelgewerkschaften des DGB (ÖTV, HBV, IG Medien, DPG) und die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG) zur Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, die damals mit mehr als drei Millionen Mitgliedern vor der IG Metall (2,7 Millionen) die größte Einzelgewerkschaft der Welt war. Durch die Eingliederung der mit den DGB-Gewerkschaften bisher im Bereich der Angestellten konkurrierenden DAG wurde ein bedeutender Schritt auf dem Weg zur einheitlichen Interessenvertretung aller abhängig Beschäftigten geleistet.