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Organisation |
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Prinzipien |
Mit ihrer Neugründung nach dem 2. Weltkrieg zogen die Gewerkschaften Konsequenzen aus den Erfahrungen in der Weimarer Republik, in der eine wirksame Interessenvertretung der Arbeitnehmer häufig dadurch behindert war, dass berufsständische Organisationen sowie konfessionelle und politische Richtungsgewerkschaften im gleichen Betrieb miteinander konkurrierten. Die DGB-Gewerkschaften ließen sich daher von Grundprinzipien leiten, die eine wirksame Interessenvertretung und demokratische Strukturen gewährleisten sollten:
- Die Gewerkschaft vertritt die Interessen aller Arbeitnehmer, unabhängig von ihrer politischen Einstellung und ihrer Konfession (Einheitsgewerkschaft); dies schließt politische Unabhängigkeit und weltanschauliche Neutralität ein;
- der Organisationsbereich jeder Einzelgewerkschaft umfasst eine oder mehrere Branchen, in denen sie das ausschließliche Organisationsmonopol besitzt (Industrieverbandsprinzip);
- entsprechend sind auch alle Arbeitnehmer nach dem Prinzip „ein Betrieb – eine Gewerkschaft” organisiert;
- die Gewerkschaften folgen in Struktur und Willensbildung demokratischen Grundsätzen (innergewerkschaftliche Demokratie).
Trotz des weit gefassten Organisationsanspruchs gelang es nicht, alle gewerkschaftlichen Gruppierungen unter dem Dach des DGB zu vereinen. Die Deutsche Angestellen-Gewerkschaft (DAG) verfolgte weiterhin – bis zur Schaffung der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di im Jahr 2001 – einen berufsständischen Kurs. Die Nähe der DGB-Gewerkschaften zur SPD führte 1955 zur Gründung der Christlichen Gewerkschaftsbewegung Deutschlands, die sich 1959 in Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands umbenannte (CGB).
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Aufbau |
Der DGB ist demokratisch von unten nach oben aufgebaut. Die Delegierten der Mitgliedsgewerkschaften wählen auf den unterschiedlichen Ebenen – Kreisen, Landesbezirken und Bundesebene – die Vorstände. Oberstes Organ ist der Bundeskongress, zu dem sich alle vier Jahre Delegierte aller Mitgliedsgewerkschaften versammeln, um die strategischen Entscheidungen für die nächsten Jahre zu treffen und den fünfköpfigen hauptamtlichen Geschäftsführenden Bundesvorstand zu wählen. Er bildet, gemeinsam mit den Vorsitzenden der Einzelgewerkschaften, den DGB-Bundesvorstand. Zwischen den Bundeskongressen trifft der Bundesausschuss einmal im Jahr zentrale Entscheidungen. Ihm gehören neben Delegierten der Gewerkschaften auch die Mitglieder des Bundesvorstandes und die Vorsitzenden der DGB-Landesbezirke an.
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