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Gemeinde, aus kirchlicher Sicht: (1) die Personen, die zu einem Pfarrbezirk gehören; (2) derjenige Bezirk, der die kirchliche Versorgung einer dort lebenden menschlichen, christlichen Gemeinschaft gewährleistet; (3) die Personen, die sich aus christlich-religiösem Anlass versammeln.
Grundsätzlich definiert sich die Gemeinde als „Kirche in der Welt”, als Treffpunkt und Forum für die Ausübung des Glaubens, zum einen in der gemeinsamen Ausrichtung auf Christus, zum anderen, um die christliche Botschaft weiterzuverbreiten. Die Rolle der Gemeinde hat sich durch den gesellschaftlichen Wandel verändert; einzelne Aufgaben und Funktionen, die über die anfänglich in der Ortsgemeinde wahrgenommenen hinausgehen, werden in heutiger Zeit durch spezielle Institutionen übernommen wie z. B. Hochschule und Krankenhaus.
Bei der kirchlichen Gemeinde existieren verschiedene Konzeptionen: ein volksmissionarischer Ansatz, wonach die Aktivierung der Gemeindemitglieder und ihre Vorbereitung für den Gottesdienst im Alltag im Mittelpunkt stehen; ein die Predigt betreffender Ansatz, wonach die Verkündigung vorrangig ist; ein sozial-diakonischer Ansatz, wonach die Kirche an sozialen Brennpunkten wirkt.
In der Regel finden sich Gemeinden, die mehr als einen der aufgezeigten Ansätze aufweisen, also pluralistisch konzipiert sind. Wie allgemein die Gesellschaft, so haben sich das Bild der Gemeinde und die Anforderungen, die an sie gestellt werden, bis in die heutige Zeit stark gewandelt. Vor allem in den sechziger und siebziger Jahren waren vermehrt Bestrebungen zu verzeichnen, wonach die Gemeinde transparenter und basisorientierter sein sollte, z. B. durch die Einbeziehung von Laien, durch demokratischere Strukturen oder ökumenische Aspekte. Im Zuge dieser Überlegungen versuchen die Mitglieder im Sinne einer „lebendigen” Gemeinde, bei anstehenden organisatorischen wie inhaltlichen Fragen des Gemeindelebens zunehmend mit in die Entscheidungsprozesse integriert zu werden.