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| 1. | Einleitung |
Gesellschaft, sehr weiter und vieldeutiger Grundbegriff der Soziologie; im allgemeinen Sinn: eine zeitlich andauernde Gemeinschaft von Lebewesen, d. h. von Menschen, Tieren und/oder Pflanzen; enger gefasst und nur auf den Menschen bezogen: eine räumlich, zeitlich oder sozial begrenzte Menge von Individuen oder auch Gruppen von Individuen. Die Menschen einer Gesellschaft sind durch direkte oder indirekte Wechselbeziehungen miteinander verbunden. Das Zusammenleben regelt sich über allgemein gültige Normen und Gesetze.
Im soziologischen Sinne ist die Gesellschaft genau wie eine Gruppe oder Primärgruppe und die Gemeinschaft ein soziales Gebilde, d. h. ein strukturiertes und organisiertes System menschlichen Zusammenlebens. Allerdings umfasst eine Gesellschaft mehr Menschen als eine Gruppe.
Von der Gemeinschaft als der gefühlsmäßigen, auf weitgehender Homogenität, Vertrauen und seelischer Verbundenheit beruhenden Gesellungsform (siehe Tönnies) unterscheidet sich die aus unterschiedlichen, oft gegensätzlich ausgerichteten Gruppen zusammengesetzte Gesellschaft dadurch, dass die Einzelnen ihr Handeln nicht in erster Linie nach dem Allgemeinwohl ausrichten, sondern nach egoistischen Zielsetzungen oder den Erfordernissen der Zweckmäßigkeit sowie durch die daraus resultierenden lockeren sozialen Beziehungen.