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Landkreis oder Kreis, Körperschaft des öffentlichen Rechts in allen Flächenländern der Bundesrepublik Deutschland.
Landkreise sind Gebietskörperschaften, deren Hoheitsgebiet sich über ein bestimmtes Territorium einschließlich dessen Gemeinden und Bevölkerung erstreckt, und nach den Kommunalverfassungen auch eigenständige kommunale Körperschaften mit Selbstverwaltung. Sitz der Kreisverwaltung ist die jeweilige Kreisstadt. Kreisfreie Städte sind keinem Landkreis zugeordneten und üben für ihr Gebiet die Funktionen der Kreise aus. Schließen sich ein Landkreis und eine kreisfreie Stadt zusammen, entsteht ein Kommunalverband besonderer Art, von denen es allerdings nur zwei gibt (Region Hannover und Stadtverband Saarbrücken).
Das oberste Organ eines Landkreises ist der auf fünf Jahre (in Bayern auf sechs Jahre) gewählte Kreistag. Er ist kein Parlament, hat keine gesetzgeberische Funktion, legt aber die Grundlinien der Verwaltung des Landkreises fest, erlässt Verordnungen und beteiligt sich an Verwaltungsentscheidungen. Zudem ernennt er den Landrat (Ausnahme: Bayern) bzw. den Oberkreisdirektor.
Zu den Aufgaben der Kreisverwaltung gehören u. a. die Gewährleistung der Sozialhilfe, das Gesundheitswesen, die Wirtschaftsförderung, kulturelle Belange (Theater, Büchereien, Jugendeinrichtungen) sowie Polizei und Verkehr, die Abfallbeseitigung, das Bau- und Wohnungswesen und nicht zuletzt der Lastenausgleich unter den Gemeinden.
Die Landkreise in Deutschland sind – nach Bundesländern gegliedert – der beigefügten Tabelle zu entnehmen.