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| 1. | Einleitung |
Bilanz, Bezeichnung für die zahlenmäßige Gegenüberstellung der Vermögenswerte und des Kapitals eines Unternehmens. Bilanzen kommen jedoch auch auf der Ebene einer Volkswirtschaft zur Anwendung, so etwa im Rahmen der Zahlungsbilanz. Der Begriff Bilanz leitet sich vom italienischen Wort bilancio ab und meint eine zweischalige Waage. Dies verdeutlicht, dass die beiden Bestandteile der Bilanz, Aktiva und Passiva, dieselbe Höhe aufweisen, sich also immer im Gleichgewicht befinden.
In der Bilanz eines Unternehmens ergibt sich das Eigenkapital als Saldo von Vermögen und Schulden; es gleicht daher stets beide Bilanzteile aus. Aus dem Vergleich des Eigenkapitals zu Beginn und zum Ende eines Wirtschaftsjahres, abgelesen aus der Eröffnungsbilanz bzw. aus der Schlussbilanz, lässt sich der Erfolg eines Unternehmens in dem betreffenden Zeitraum bestimmen. Eine Zunahme des Eigenkapitals bedeutet einen entsprechenden Gewinn, eine Minderung weist auf einen Verlust hin.
Die Aktivseite der Bilanz spiegelt das Vermögen des Unternehmens wider und zeigt die Verwendung der eingesetzten Mittel. Sie unterteilt sich in das Anlagevermögen (wie Grundstücke und Maschinen) sowie das Umlaufvermögen (z. B. Vorräte und Forderungen). Die Passivseite verdeutlicht, aus welchen Quellen die Mittel stammen, mit denen das Vermögen finanziert worden ist. Ihre Hauptbestandteile machen deshalb das Eigenkapital und das Fremdkapital aus.
Die Bilanz bildet zusammen mit der Gewinn-und-Verlust-Rechnung, in der alle Aufwendungen und Erträge im Bilanzzeitraum aufgelistet sind, und dem Anhang den so genannten Jahresabschluss von Unternehmen. Bei Kapitalgesellschaften wie etwa Aktiengesellschaften ist ferner ein Lagebericht zu erstellen, der zusätzliche Auskünfte erteilt über das Zustandekommen einzelner Bilanzpositionen.