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Tarifvertrag, Vertrag zwischen Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, der die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien regelt und zusätzlich Rechtsnormen über den Inhalt, den Abschluss sowie die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie zu betriebsverfassungsrechtlichen Fragen enthält.
Ein Tarifvertrag gilt nur zwischen den einzelnen Mitgliedern der Tarifvertragsparteien. Der Bundesminister für Arbeit und Soziales kann aber nach § 5 Tarifvertragsgesetz einen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären.
Die Tarifverträge sind Ausdruck der Tarifautonomie, also des Rechts der Tarifpartner, unabhängig von staatlichen Reglementierungen Tarifverträge frei auszuhandeln, abzuschließen und wieder zu beenden. Siehe Arbeitsrecht