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Außenhandel, im Gegensatz zum Binnenhandel der grenzüberschreitende Waren- und Dienstleistungsverkehr eines Staates. Er stellt den wichtigsten Teil der Außenwirtschaft dar und umfasst sowohl den Ankauf ausländischer Güter und Dienste (Einfuhr oder Import) als auch den Verkauf inländischer Güter und Dienste ins Ausland (Ausfuhr oder Export).
Die Entwicklung des Außenhandels ging mit der wachsenden Bedeutung eines arbeitsteilig gestalteten Wirtschaftslebens auf internationaler Ebene einher. Die bedeutendsten Kunden und Lieferanten der Bundesrepublik Deutschland sind in den EU-Ländern angesiedelt; wichtigste Exportartikel sind Straßenfahrzeuge, Maschinen sowie chemische und elektrotechnische Produkte.
Der deutsche Außenhandel wird in amtlichen Außenhandelsstatistiken nach Menge und Wert der Waren sowie nach Bezugs- und Absatzgebieten erfasst. Darüber hinaus differenziert die Statistik zwischen Generalhandel und Spezialhandel. Der Generalhandel umfasst die Ein- und Ausfuhr aller Waren in das jeweilige Gebiet samt Zoll- und Freihafenlager. Ausnahmen bilden der Transit- und der Zwischenauslandsverkehrs: Dabei handelt es sich um Transporte, die Waren durch das Inland ohne dortige Weiterverarbeitung in ein anderes Land befördern oder die inländischen Waren über ein Transitland in das Ursprungsland zurückführen.
Im Gegensatz dazu schließt der die Handelsbilanz bestimmende Spezialhandel die Ein- und Ausfuhr auf Zoll- und Freihafenlager aus.