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Einbürgerung

Einbürgerung (auch Naturalisation), staatlicher Akt zum Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Ausländer oder Staatenlose. Für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit sind ganz bestimmte Voraussetzungen und die geltende Rechtslage maßgebend. Je nach Fall wird eine Einbürgerung zugelassen für beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen in der Bundesrepublik lebende Ehegatten deutscher Staatsbürger, nichteheliche, in Deutschland ansässige Kinder von Deutschen sowie deutsche Volkszugehörige aus östlichen Ländern.