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Handelsbilanz

Handelsbilanz, im handelsrechtlichen, die Buchführung betreffenden Sinn die in § 39 des Handelsgesetzbuches vorgeschriebene Bilanz, die ein Kaufmann am Ende eines jeden Geschäftsjahres den handelsrechtlichen Buchführungsrichtlinien entsprechend für sein Unternehmen zu erstellen hat. Die Handelsbilanz wird in Form von Konten geführt: Während auf der Aktivseite die Vermögenswerte ihrem Verwendungszweck entsprechend in Einzelpositionen aufgelistet werden, finden sich auf der Passivseite die nach den Finanzierungsquellen geordneten Kapitalien des Unternehmens. Die Handelsbilanz wird der Gewinnausschüttung zugrunde gelegt und bildet den Ausgangspunkt für die aus ihr ableitbare Steuerbilanz. Von dieser unterscheidet sich die Handelsbilanz u. a. dadurch, dass sie das Bilden von Rücklagen stärker berücksichtigt und eine niedrigere Bewertung der Aktiva erlaubt.

In Bezug auf die Statistik der Außenhandelspolitik ist unter Handelsbilanz die Gegenüberstellung der Wareneinfuhr und -ausfuhr eines Landes innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu verstehen. Überwiegen die Werte der Ausfuhr, so ist von einer aktiven Handelsbilanz die Rede; liegt ein Einfuhrüberschuss vor, so gilt die Bilanz als passiv. Die Handelsbilanz fügt sich mit der Dienstleistungs- und der Übertragungsbilanz zur Leistungsbilanz zusammen.