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Judikative, die rechtsprechende Gewalt; sie ist in einem Staat mit Gewaltenteilung neben der Legislative (gesetzgebende Gewalt) und der Exekutive (vollziehende Gewalt) die dritte Staatsgewalt. Gemäß Art. 92 Grundgesetz ist die Judikative allein den Richtern anvertraut und wird durch die Gerichte des Bundes und der Länder ausgeübt.
In einigen Fällen ist die Abgrenzung der Judikative zu den anderen beiden Gewalten problematisch. So nehmen die Gerichte im Rahmen der richterlichen Rechtfortbildung auch eine Funktion wahr, die streng genommen ausschließlich der Legislative zusteht.