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Kaufmann

Kaufmann, im allgemeinen Sprachgebrauch jeder in einem Handelsbetrieb Tätige; dem Handelsgesetzbuch zufolge nur derjenige, der ein Handelsgewerbe betreibt. Der Erlass unterscheidet zwischen dem Kaufmann kraft Gewerbebetrieb (auch Muss-Kaufmann genannt), welcher ein Grundhandelsgewerbe betreibt, und dem als Soll-Kaufmann bezeichneten Kaufmann kraft Eintragung, der seine Kaufmannseigenschaft erst durch die notwendige Aufnahme ins Handelsregister erhält. Dem Kann-Kaufmann, dessen Metier die Land- oder Forstwirtschaft darstellt, bleibt der Eintrag ins Handelsregister freigestellt.

Der Kaufmann betätigt sich vor allem in den Bereichen des Ein- und Verkaufs, des Kalkulierens, Verwaltens, Buchens und Organisierens. Als Ausbildungsberufe gibt es u. a. den Bank-, Einzelhandels-, Reiseverkehrs-, Industrie-, Speditions- und Verlagskaufmann.