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Ladenschluss

Ladenschluss, die per Ladenschlussgesetz (LadSchlG) geregelten Geschäftszeiten für Verkaufsstellen.

In Deutschland müssen Geschäfte zu folgenden Zeiten geschlossen sein: an Sonn- und Feiertagen; montags bis samstags bis 6.00 Uhr und ab 20.00 Uhr; am 24. Dezember, wenn dieser auf einen Werktag fällt, bis 6.00 Uhr und ab 14.00 Uhr. Fällt dieser auf einen Sonntag, so dürfen Verkaufsstellen maximal drei Stunden bis längstens 14.00 Uhr geöffnet sein.

Von diesen allgemein geltenden Bestimmungen gibt es jedoch zahlreiche Ausnahmen, so beispielsweise für Verkaufsstellen von Bäckerwaren: Sie dürfen an Werktagen den Beginn der Ladenöffnungszeit auf 5.30 Uhr vorverlegen. Auch an Sonntagen ist der Verkauf von Bäckerwaren erlaubt; die genauen Ladenöffnungszeiten werden durch das jeweilige Bundesland geregelt. Tankstellen gestattet der Gesetzgeber eine ganztägige Ladenöffnung an allen Tagen. Ähnliches gilt für Verkaufsstellen auf Bahnhöfen sowie Flug- und Fährhäfen, die Reisebedarf anbieten. Apotheken ist z. B. auch an Sonn- und Feiertagen die Abgabe von Medikamenten, Krankenpflege- und Desinfektionsmitteln, Säuglingspflege- und Babynahrungsmitteln sowie Hygieneartikeln erlaubt. Ferner dürfen Kioske an Samstagen durchgehend von 6.00 bis 19.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 11.00 bis 13.00 Uhr für den Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften geöffnet sein. Und schließlich dürfen an vier Sonn- oder Feiertagen pro Jahr Verkaufsstellen im Rahmen von Märkten oder Messen ihre Türen öffnen (jedoch nicht im Monat Dezember).

Um die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten ist es immer wieder zu heftigen Kontroversen gekommen. Auf der einen Seite versprachen sich zahlreiche Firmen des Einzelhandels durch längere Öffnungszeiten höhere Umsätze. Auf der anderen Seite sahen sich die Arbeitnehmer im Einzelhandel durch längere Öffnungszeiten mit weit ungünstigeren Arbeitszeiten konfrontiert. Eine Lockerung der Verkaufsbestimmungen an Sonntagen lehnen vor allem die Kirchen ab.